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Fehlerhafter Gesellschafterwechsel in der Vorgesellschaft
Vor der Eintragung einer GmbH in das Handelsregister bestehen noch keine Geschäftsanteile. Ein Gesellschafterwechsel in der Vorgesellschaft ist daher nur durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags möglich. Auf einen fehlerhaften Gesellschafterwechsel in der Vorgesellschaft sind die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft nicht anwendbar (§§ 11, 15 GmbHG; , ZIP 2005 S. 253).