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StuB Nr. 9 vom Seite 426

Die Risiken bei der Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

von Prof. Dr. Matthias Einmahl, Leipzig

I. Die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Ein Unternehmen, das sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt, trägt die Verantwortung dafür, dass die Sozialversicherungsbeiträge, d. h. die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (vgl. § 28d SGB IV), abgeführt werden. Einzugsstellen für alle Beiträge sind die Krankenkassen (§ 28h Abs. 1 SGB IV). Die Beiträge für das im laufenden Monat verdiente Arbeitseinkommen sind spätestens zum 15. des Folgemonats zu entrichten (§ 23 Abs. 1 SGB IV). In der wirtschaftlichen Krise ist die Versuchung groß, diese Beitragspflicht zu vernachlässigen. Vorrangig erscheint vielen dann die Bezahlung von Lieferanten, die meist nur noch gegen Vorkasse liefern, und die Auszahlung des Nettolohns an die Arbeitnehmer. Wenn die Geschäftsleitung jedoch nicht dafür sorgt, dass das Unternehmen seiner Beitragspflicht pünktlich nachkommt, setzt sie sich erheblichen persönlichen Risiken aus (vgl. auch Einmahl, StuB 2004 S. 1125 f.). Sie sollen im Folgenden dargestellt werden.

II. Das Risiko der Bestrafung

1. Der Straftatbestand des § 266a Abs. 1 StGB

Sozialversicherungsbeiträge gliedern sich je zur Hälfte in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile. Nur bei geringfügigen Beschäftigungsve...

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