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Elektronische LSt-Bescheinigung
Mit Einführung von Elster Lohn wird dem Arbeitnehmer erstmals für das Kalenderjahr 2004 ein Ausdruck der elektronischen LSt-Bescheinigung ausgehändigt. Dieser Ausdruck ist nur für die Unterlagen des Arbeitnehmers bestimmt. Die (Deutschland spezial Ost, 14/2005 S. 4) nunmehr darauf hingewiesen, dass der Ausdruck der elektronischen LSt-Bescheinigung nicht der ESt-Erklärung beizufügen ist.
Praxishinweis: Aus dem Ausdruck wird das lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal (eTin) mitgeteilt. Diese eTIN ist in der Anlage N der ESt-Erklärung zusätzlich zum Namen einzutragen.