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Zeitlicher Anwendungsbereich des HBeglG 2004: Abschaffung der Abschreibungsvereinfachung
Oftmals stellen sich Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter Rechtsänderungen, die durch das HBeglG 2004 zur Anwendung kommen. Bei Geschenk- oder Bewirtungskosten gilt die Abzugseinschränkung erstmals mit Wirkung ab dem Wirtschaftsjahr, das nach dem beginnt (§ 52 Abs. 12 EStG). Bei abweichenden Wirtschaftsjahren gilt demgemäß die Neuregelung erstmals im Wirtschaftsjahr 2004/2005. Die Abschaffung der Vereinfachungsregelung bei der Abschreibung gem. § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG kommt hingegen erstmals bei Wirtschaftsgütern, die nach dem angeschafft oder hergestellt werden, zur Anwendung (§ 52 Abs. 21 Satz 3 EStG). Dies gilt selbst dann, wenn ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr unterhalten wird.