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Ertragsteuerliche Organschaft und Verlustnutzung
Wie stellt sich die Vereinheitlichung der Voraussetzungen der ertragsteuerlichen Organschaft dar?
Worin unterscheiden sich die Rechtsfolgen der beiden ertragsteuerlichen Organschaften bis zum Ende des VZ 2003?
Welche Änderung bringt das Gewerbesteuerreformgesetz im Hinblick auf die uneinheitliche Behandlung von vororganschaftlichen Verlusten?
I. Einleitung
Mit dem Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz vom sind ab dem VZ 2002 die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen an die der körperschaftsteuerlichen Organschaft angeglichen worden. Dies gilt im Hinblick auf vororganschaftliche Verluste erst ab dem 2004.
Im Folgenden sollen ausgehend von der Darstellung der Änderungen der Organschaftsvoraussetzungen die alte und neue Regelung hinsichtlich der vororganschaftlichen Verluste erörtert werden.
II. Vereinheitlichung der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaftsvoraussetzungen
1. Änderungen
Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG liegt eine gewerbesteuerliche Organschaft ab dem Erhebungszeitraum (EZ) 2002 nur vor, wenn auch die Voraussetzungen einer körper-S. 402schaftsteuerlichen Organschaft erfüllt sind. Für Letztere sind erforderlich:
die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft (OG) in ein gewerb...