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Unternehmereigenschaft: Erzielung eines Umsatzüberschusses notwendig?
Nach dem Gesetzeswortlaut des § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Dies gilt auch dann, wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.
Das , NZB eingel., BFH-Az.: V B 1/03, EFG 2003 S. 269) sieht über den Gesetzeswortlaut hinaus die Feststellung der Unternehmereigenschaft in Abhängigkeit von einem weiteren, ungeschriebenen Merkmal der Erzielung eines Umsatzüberschusses. Danach sei auch wesentlich, dass unter Zugrundelegung einer veranlagungszeitraumübergreifenden Betrachtung der Stpfl. auf Dauer gesehen eine „Umsatzüberschusserzielungsabsicht” hat.
Hinweis: Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung demgegenüber abgelehnt, den umsatzsteuerrechtlichen Unternehmerbegriff mit dem dem ESt-Recht entnommenen Grundsatz der Liebhaberei einzuschränken. Auch die Finanzverwaltung hat darauf hingewiesen, dass sie dem Ergebnis einer Betätigung für die Frage des Vorliegens der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft keine besondere Bedeutung beizumessen beabsichtigt ( DStR 2000 S. 1264 = StuB 2000 S. 9...