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Reform der privaten Arbeitsvermittlung
Am ist das „Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat” in Kraft getreten (Gesetz vom , BGBl I S. 1129), mit dem es folgende Bewandtnis hat: Die Aufdeckung fehlerhafter Buchungen von Arbeitsvermittlungen hat dazu geführt, dass die Bundesanstalt für Arbeit (BA) in der Öffentlichkeit stark kritisiert wurde und auch unter erheblichen Druck der Bundesregierung geraten ist. Die Regierung hat nach dem Bekanntwerden der Missstände binnen kürzester Zeit einen mehrstufigen Plan zur Umstrukturierung der BA entwickelt, zu dem u. a. die Einberufung einer Expertenkommission gehört, welche bis zum Sommer 2002 Vorschläge erarbeiten soll. Die erste Stufe des von der Bundesregierung vorgelegten Reformplans bildet eine Reihe von Sofortmaßnahmen. Zu diesen Sofortmaßnahmen gehören auch Änderungen des Gesetzesrechts (SGB III), die mit dem vorliegenden Gesetz bewerkstelligt wurden (der ursprüngliche Gesetzentwurf enthielt nur Neuregelungen zur Arbeitnehmervertretung nach dem Mitbestimmungsgesetz und dem AG, die Regelungen zur Reform der BA wurden erst später „draufgesattelt”, vgl. die Materialien in BT-Drucks. 14/8214, 14/8529 und 14/8546).
Die neuen Bestimmungen zur BA-Reform weisen zwei Schwerpunkte auf, ...