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Internet: § 6 TDG – Steuerberater und Rechtsanwälte im Visier von Serienabmahnern?
Wer keinen ausreichenden Umsatz hat, kann sich leicht Umsatz über das Internet verschaffen. So oder so ähnlich mag manch einer gedacht haben, der für sich das „Zubrot Serienabmahnung” entdeckt hat. Als Anlass für eine Serienabmahnung dienen immer wieder echte, kleine, kleinste oder auch nur vermeintliche Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Das ist bekannt. § 6 TDG (Teledienstgesetz) bietet hier bedauerlicherweise einen ganz aktuellen Angriffspunkt. Abmahnungen sind zur Verteidigung eines fairen Wettbewerbs vielfach notwendig, Serienabmahnungen sind aber grundsätzlich abzulehnen. Die nachfolgenden Ausführungen verstehen sich insbesondere auch als nachhaltigen Einwand gegen unseriöse Praktiken.
I. Achtung Gesetzesänderung: Informationspflichten auf der Homepage
Steuerberater und Rechtsanwälte, die eine eigene Homepage betreiben – und sei es nur in Form einer einfachen „Visitenkarte” – sind „Diensteanbieter” i. S. des § 3 Teledienstegesetzes (TDG) n. F. Damit unterliegen sie umfassenden Hinweis- und Informationspflichten nach § 6 TDG n. F. Obwohl die Steuerberaterkammern und die örtlichen Anwaltsvereine hierüber seit einiger Zeit durch entsprechende Hinweise auf ihren Hom...