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Mitwirkung der Veranlagungsstellen und der Außenprüfung in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen
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Zuwendungen unter Ehegatten können einen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang darstellen. In vielen Fällen vermag die ErbSt-Stelle den Sachverhalt nur mit Mitwirkung der Veranlagungsstellen und der Außenprüfungsdienste zu erfassen. Aus diesem Grund wurden die angesprochenen Stellen mit Vfg. vom - S 3900 A - St 53 5 u. a. angewiesen, über ihnen bekannt gewordene Ehegattenzuwendungen Kontrollmaterial zu übermitteln.
Die ErbSt-Finanzämter des Geschäftsbereichs haben indes festgestellt, dass diesbezügliches Kontrollmaterial in nennenswertem Umfang bisher nicht gefertigt wurde. Zudem hat eine Prüfung des Bundesrechnungshofs ergeben, dass in mehreren bedeutenden schenkungsteuerlich relevanten Fällen der genannten Art das zuständige FA die gebotene Prüfung der Schenkungsteuerpflicht nicht veranlasst hatte. Zur Vermeidung von Steuerausfällen wird in diesem Zusammenhang daher nochmals gebeten, künftig auf die Ausfertigung von Kontrollmitteilungen für schenkungsteuerliche Zwecke (Vordruck Erb 13bS) verstärkt zu achten.
Insbesondere ist dabei das erforderliche Augenmerk für die Fälle zu schärfen, in denen Stpfl. ihren nicht einzahlenden Ehegatten die gemeinschaftliche Verfügungsmöglichkeit über ...