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Erbschaftsteuer; | Abfindung für die Ausschlagung eines Vermächtnisses (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG)
Hatte ein Erblasser seine beiden Söhne als Erben eingesetzt und zugunsten seiner Ehefrau ein Nießbrauchsvermächtnis an den Erbteilen der Söhne ausgesetzt, sind, wenn ein Sohn seinen Erbanteil auf die Mutter überträgt und die Mutter in diesem Zusammenhang das Nießbrauchsvermächtnis ausschlägt, die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG nicht erfüllt, weil ein Nießbrauch der Mutter an dem Erbanteil des Sohnes mit der Übertragung des Erbanteils ohnehin gem. § 1063 Abs. 1 i. V. mit den §§ 1068, 1072 BGB erloschen wäre ().