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Rechtssache Manninen: Umsetzung des Urteils und Folgen der Änderung des § 175 Abs. 2 AO
Im Fall Manninen hatte der EuGH sich mit der Frage zu beschäftigen, ob es gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 Abs. 1 EGV) verstößt, dass in Finnland eine Steuergutschrift nur für Dividendenausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften gewährt wird, nicht hingegen für Ausschüttungen von in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässigen Kapitalgesellschaften. Der EuGH hat einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit angenommen, weil eine Doppelbelastung der Dividende mit KSt und mit ESt nur für Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften vermieden werde und deshalb unbeschränkt Stpfl. mit Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften benachteiligt würden. Der EuGH führt aus, dass Finnland insoweit auch zur Anrechnung der tatsächlich entrichteten ausländischen KSt verpflichtet sei ( a. a. O.).
Die Entscheidung hat deshalb im deutschen Schrifttum besondere Beachtung gefunden, weil die vom EuGH konstatierte Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit auch auf das deutsche, bis praktizierte KSt-Anrechnungsverfahren übertragbar ist (h. M. vgl. nur Schön, IStR 2004 S. 289, oder Eicker/Ketteler, BB 2005 S. 131). Diese Bedenken teilt auch das FG Köln, das diese Frage ...