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Angehörigenmietvertrag nach Übertragung des Mietobjekts auf Vermieter gegen wiederkehrende Leistungen
In dem ersten der zu beurteilenden Fälle übertrug ein Vater seinem Sohn ein mit einem Zweifamilienhaus bebautes Grundstück. Nach dem Übertragungsvertrag gewährte der Sohn (Kläger) seinen Eltern an den Räumen des Obergeschosses des Hauses ein unbeschränktes ausschließliches Wohnungsrecht. Der Kläger war verpflichtet, die Wohnung auf seine Kosten innen und außen instand und bewohnbar zu halten. Der Kläger verpflichtete sich ferner, an seine Eltern als Gesamtgläubiger einen monatlichen Unterhaltsbetrag i. H. von 400 DM als dauernde Last zu zahlen und sie in kranken und alten Tagen zu pflegen bzw. pflegen zu lassen. Sodann schloss der Kläger mit seinen Eltern zusätzlich einen Mietvertrag. Nach der Durchführung von umfangreichen Renovierungsmaßnahmen machte der Kläger hinsichtlich der Obergeschosswohnung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend und erklärte Erhaltungsaufwendungen. Die Zahlungen an seine Eltern machte er als dauernde Last geltend. Das FA berücksichtigte zwar die dauernde Last, ließ jedoch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit der Begründung unberücksichtigt, dass für die Anerkennung des Mietverhältnisses die Kausalität zwischen der Gebrauchsüberlassung...