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Steuervergünstigungsabbaugesetz
Der Bundestag und der Bundesrat haben am auf der Grundlage des Ergebnisses des Vermittlungsauschusses vom das Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz – StVergAbG) beschlossen. Der Kompromiss sieht im Wesentlichen Änderungen im Unternehmenssteuerrecht vor, während insbesondere die im Beschluss des Bundestags vom vorgesehenen Maßnahmen zur Eigenheimzulage oder Dienstwagensteuer nicht umgesetzt werden. Im Einzelnen sieht der Einigungsvorschlag folgende Änderungen vor:
Noch bestehendes KSt-Guthaben wird durch Einführung eines dreijährigen Moratoriums und anschließend ausschüttungsabhängiger, jährlich begrenzter Guthabenerstattung gestreckt. Dieses Moratorium soll am bzw. mit dem Ende des abweichenden Wirtschaftsjahrs im Laufe des Jahres 2003 beginnen und am enden. Das alte Recht soll aus Vertrauensschutzgründen noch für solche Gewinnausschüttungen gelten, die entweder vor dem beschlossen worden oder vor dem erfolgt sind (unbegrenzte Erstattung). Nach dem Ende des Moratoriums wird das KSt-Guthaben abhängig von den jährlichen ordentlichen Gewinnausschüttungen im Verhältnis eins zu sechs erstattet. Diese Guthabenerstattungen...