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StuB Nr. 8 vom Seite 346

Die Zebragesellschaften im Ertragsteuerrecht

von Dipl.-Finw. Markus Schlagheck, Berlin
Die Kernfragen:
  • Was versteht man unter einer Zebragesellschaft?

  • Wie bestimmt sich der Ergebnisanteil des betrieblichen Gesellschafters?

  • Was gilt für die Gewinnermittlungspflicht der Zebragesellschaft?

I. Einleitung

Die ertragsteuerliche Behandlung von Zebragesellschaften ist ein Rechtsgebiet, auf dem bis heute divergierende Ansichten zu (bilanz-)steuerlichen und verfahrensrechtlichen Fragen existieren. Sie betreffen vor allem die Bereiche der Einkunftsermittlung von Gesellschaft und Gesellschafter sowie den damit verbundenen Komplex der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte. Im Folgenden werden die Problembereiche sowohl für die Zebragesellschaft als auch für die beteiligten Gesellschafter diskutiert, wobei auch die unterschiedlichen Auffassungen der Finanzverwaltung und des BFH vorgestellt werden.

II. Begriffsbestimmung

Eine gesetzliche Definition der Zebragesellschaft existiert nicht. Rechtsprechung und Literatur verstehen hierunter eine Personengesellschaft, die Überschusseinkünfte erzielt, wobei der Einkunftsanteil mindestens eines Gesellschafters bei diesem zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. des § 15 EStG zählt (sog. betrieblich beteiligter Gesellschafter). In der P...

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