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StuB Nr. 8 vom Seite 406

Körperschaftsteuer-Veranlagung 2001 – Verlustrücktrag

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Der Rücktrag eines Verlustes aus 2001 nach 2000 ist in einem vereinfachten Verfahren ausnahmsweise dann möglich, wenn der Jahresabschluss und eine (formlose) Einkommensermittlung i. S. des Abschn. 24 Abs. 1 KStR beim FA eingereicht werden.

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