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StuB Nr. 7 vom Seite 332

Eintragung der Beendigung einer GmbH

Kommt eine Verteilung von Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter nicht in Betracht, dann kann die Beendigung einer GmbH ohne die Einhaltung des Sperrjahrs gem. § 73 GmbHG in das Handelsregister eingetragen werden. Zum Nachweis der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft genügt im Allgemeinen die mit der Anmeldung des Erlöschens der Firma verbundene Versicherung des Liquidators, nötigenfalls in Verbindung mit einer näheren Darlegung der tatsächlichen Verhältnisse (, ZIP 2004 S. 2376 [nrkr.]).

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