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StuB Nr. 7 vom Seite 332

Prozessführung des Insolvenzverwalters

Die InsO begründet keine Verpflichtung des Insolvenzverwalters, vor der Erhebung einer Klage oder während des Verfahrens die Interessen des Prozessgegners an einer Erstattung seiner Kosten zu berücksichtigen ([im Anschluss an BGHZ 148 S. 175 ff.] §§ 60, 61 InsO; , ZInsO 2005 S. 146).

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