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StuB Nr. 7 vom Seite 332

Verwertungsbefugnis des Gläubigers im Eröffnungsverfahren

Hat der in der Insolvenz absonderungsberechtigte Gläubiger vor Insolvenzeröffnung sicherungsübereignete Gegenstände in Besitz genommen und verwertet, kann die Inbesitznahme nicht mit der Begründung angefochten werden, der Masse sei die Feststellungskostenpauschale entgangen ([Fortführung von BGH, ZIP 2004 S. 42 ff.] §§ 129 ff., 170 f. InsO; , ZIP 2005 S. 148).

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