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Vereinbarung einer Nur-Pension mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft
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Der (BStBl 1996 II S. 204) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass die Zusage einer Nur-Pension einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Die durch die Zusage bei der Gesellschaft eintretende Vermögensminderung führt zu einer vGA. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die allgemeine Anwendung der Grundsätze des Urteils Folgendes:
A. Zusage einer Nur-Pension nach dem
Für Zusagen einer Nur-Pension, die nach dem (Tag der Veröffentlichung des im BStBl Teil II) erteilt worden sind, gelten die Grundsätze des (BStBl I S. 603 = StuB 2002 S. 607).
B. Zusage einer Nur-Pension vor dem
I. Die Zusage bleibt bestehen
Auf der Ebene der Kapitalgesellschaft sind Zuführungen zur Pensionsrückstellung bis zum Ende des ersten nach dem endenden Wirtschaftsjahrs nicht als vGA zu behandeln. Für spätere Zuführungen gelten die Grundsätze unter A.
Auf der Ebene des Gesellschafters führen Leistungen aus der Zusage nur insoweit zu sonstigen Bezügen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, als sie bei der Gesellschaft auf Zuführungen ...