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StuB Nr. 7 vom Seite 313

Probezeit und Erdienenszeitraum einer Pensionszusage bei einer Vortätigkeit für ein anderes Unternehmen

– Anmerkungen zum  –

von Richter am FG Stefan Kolbe, M. Tax, Berlin/Cottbus
Die Kernthesen:
  • Mehrere (Minderheits-)Gesellschafter haben eine beherrschende Stellung inne, wenn sie in Bezug auf das zu beurteilende Geschäft in einem übereinstimmenden Interesse handeln.

  • Eine Interessenübereinstimmung kann im Einzelfall bereits dann anzunehmen sein, wenn eine Pension den Gesellschaftern zeitgleich zugesagt wird.

  • Die maßgeblichen betrieblichen Gründe für die Zusage einer Pension sind vom Stpfl. darzulegen.

I. Entscheidung des FG München

1. Leitsatz

Liegen im konkreten Einzelfall besondere Umstände vor, kann nach dem rechtskräftigen die Tätigkeit für ein anderes Unternehmen bei der Prüfung der steuerlichen Anerkennung einer Pensionszusage in den Zeitraum der erforderlichen Probezeit und Erdienensdauer miteinbezogen werden (vgl. § 6a EStG; § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).

2. Sachverhalt

Die Klägerin, eine GmbH, wurde nach einem gescheiterten management-buy-out neu errichtet. Sie führte die Tätigkeit einer zu einem Konzern gehörenden anderen Gesellschaft mit den bisherigen Mitarbeitern fort; die Konzerngesellschaft hatte zuvor ihre Tätigkeit an dem betreffenden Standort eingestellt. An der Klägerin waren zwei ehemalige Mitarbeiter der Konzerngesellschaft mit 42 % (E) und 32 ...

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