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Zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von privaten Grundstücksveräußerungsgeschäften
– Anmerkungen zum –
Der BFH hält die ab 1999 geltende Neuregelung als mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar, als danach auch private Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach dem , bei denen die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren bereits abgelaufen war, die also steuerentstrickt waren, übergangslos der Einkommensbesteuerung unterworfen werden.
Nach Auffassung des BFH verletzt die übergangslose Neuregelung das Rechtsstaatsprinzip und das daraus folgende Gebot des Vertrauensschutzes.
Betroffene Stpfl. sollten entsprechende Bescheide offen halten.
I. Vorbemerkungen
Der Stpfl. hat sich in zunehmendem Maße mit dem Problem der Rückwirkung von Steuergesetzen auseinander zu setzen. Der Verfasssungsrechtler unterscheidet hier insbesondere zwischen (grundsätzlich unzulässiger) echter und (grundsätzlich zulässiger) unechter Rückwirkung. Der in Rede stehende Beschluss hat die im Jahre 1999 in Kraft getretene Verlängerung der Fristen des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom (sog. Spekulationsgeschäfte) zur Grundlage. Nach dieser, noch heute geltenden Regelung sind Gewinne aus der Veräußerung von privaten Grundstücken grundsätzlich steuerpflichtig, sofern zwischen Ankauf un...