Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 7 vom Seite 320

Vorsorgeaufwendungen bei 400-Euro-Jobs

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Es stellt sich die Frage, inwieweit Vorsorgeaufwendungen bei einem 400-Euro-Job ab geltend gemacht werden können (vgl. zur bisherigen Regelung , DStR 2001 S. 1434 = StuB 2001 S. 772). Hierzu gelten unter Bezug auf die früheren Verwaltungsanweisungen folgende Grundsätze:

  1. 400-Euro-Job: Die Steuerfreiheit eines 400-Euro-Jobs kommt ab nicht mehr in Betracht, weil die Befreiung nach § 3 Nr. 39 EStG entfallen ist.

  2. 400-Euro-Job, der nach LSt-Karte abgerechnet wird: Ein Sonderausgabenabzug ist in Bezug auf einen eventuell entstehenden Arbeitnehmeranteil möglich. Es liegen hinsichtlich des Arbeitslohns keine „steuerfreien Einnahmen” i. S. von § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG vor, so dass Vorsorgeaufwendungen dem Grunde nach als Sonderausgaben abziehbar sind. Es stellt sich allerdings die Frage, ob eine Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG vorzunehmen ist. Diese Kürzung um 16 v. H. greift, weil der Arbeitgeberanteil zu den steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen zählt. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber zunächst zulässigerweise den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 12 v. H. geleistet hat.

  3. 400-Euro-Job, der gem. § 40a Abs. 2 oder 2a EStG pauschal versteuert wird: Es liegen keine „steuerfreien Einnahmen” i. S. vo...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen