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Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug bei Bauleistungen ausländischer Unternehmer
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Nach einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist auch im Fall des § 13b UStG die USt in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Der Gesetzeswortlaut des § 48 Abs. 3 EStG ist insoweit eindeutig.S. 353
Die Frage wird Gegenstand eines weiteren BMF-Schreibens sein, das derzeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt wird.
▶Hinweis: Vgl. dazu auch Seifert in dieser Ausgabe ab der S. 347.