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Abzinsung von Rückstellungen für drohende Verluste aus Mietverhältnissen?
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Nach dem (BStBl I S. 1045) sind zulässigerweise gebildete Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Mietverhältnissen abzuzinsen. Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird an dieser Auffassung nicht mehr festgehalten; das (BStBl I S. 1045) wird aufgehoben.