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Unternehmereheverträge auf dem Prüfstand
Ist das Unternehmerleben in härteren wirtschaftlichen Zeiten nicht schon schwierig genug? Jetzt stehen auch noch die Unternehmereheverträge auf dem Prüfstand. Etwa die Hälfte aller Ehen wird geschieden, aber nur 10 % aller Eheleute in Deutschland haben einen Ehevertrag, um für den Scheidungsfall vorab eine schiedlich, friedliche Einigung zu treffen. Dieses Problem haben wohl die meisten Unternehmer und Gesellschafter erkannt. Überwiegend enthalten Gesellschaftsverträge deshalb sog. Ehevertragsklauseln. Danach verpflichten sich die Gesellschafter, im Fall der Eheschließung einen Ehevertrag zu vereinbaren, der eine Belastung des unternehmerischen Vermögens durch Forderungen des geschiedenen Ehegatten ausschließt.
Nicht wenige Unternehmer sind dabei in der Vergangenheit offensichtlich zu weit gegangen. Statt einen auf den konkreten Fall passenden fairen Ausgleich durch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zu suchen, wurden Gütertrennung und weitere Scheidungsregelungen vereinbart. Das hatte zur Folge, dass der Ehepartner (beinahe) sämtliche nachehelichen Ansprüche (Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhalt) verlor.
Die typische Risikosituation in der Unternehmerehe ergibt si...