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ESt-Vorauszahlungen trotz LSt-Abzug
Die Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen ist nach der Rechtsprechung des , StuB 2005 S. 233) auch dann zulässig, wenn der Stpfl. ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, die dem LSt-Abzug unterliegen. Die verheiratete Klägerin bezog im Streitjahr neben Einnahmen aus Kapitalvermögen von weniger als 6 000 DM Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Auf ihrer LSt-Karte war die LSt-Klasse III bescheinigt. Es ergab sich eine verbleibende ESt-Schuld, weil die Klägerin auf Antrag getrennt zur ESt veranlagt worden war. Die Finanzverwaltung setzte mit einem Vorauszahlungsbescheid vierteljährliche ESt-Vorauszahlungen fest. Die Kläger rügt diesbezüglich die Verletzung der §§ 37 und 38 ff. EStG sowie des Gleichheitsgrundsatzes.
Nach Ansicht des BFH trifft die Auffassung der Klägerin, die §§ 38 ff. EStG (Steuerabzug vom Arbeitslohn) schlössen als spezielle Normen die Anwendung der Vorschriften über die Erhebung der ESt (hier: § 37 EStG) aus, nicht zu. Nach der Systematik des Gesetzes ist sowohl die Festsetzung (§ 37 Abs. 1 und Abs. 3 EStG) und Anrechnung (§ 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG) von Vorauszahlungen als auch der Steuerabzug vom Arbeitslohn (§§ 38 ff. EStG) nicht den die Höhe und die Festsetzung der Steuer regelnde Abschni...