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Rückstellungen als Anschaffungskosten immaterieller Vermögenswerte
– Am Beispiel von Lärmschutzaufwendungen und Betriebsgenehmigungen von Flughäfen –
Wie erfolgt die bilanzielle Behandlung von Umweltschutzauflagen, die mit der Anschaffung immaterieller Vermögenswerte verbunden sind?
Worauf ist bei der Abgrenzung als Rückstellung zu passivierender gegenwärtiger Verpflichtungen von nicht zu bilanzierenden zukünftigen Aufwendungen abzustellen?
Wie sind Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen einer Nachtfluggenehmigung zu behandeln?
I. Einleitung
Die Anschaffung oder Herstellung eines Vermögenswerts des Anlagevermögens ist nicht selten mit Umweltschutzauflagen verbunden. Bei der Bilanzierung lassen sich dabei folgende Fälle unterscheiden:
Soweit diese Auflagen selbst zu Sachanlagen führen (z. B. Einbau eines Filters), ist die Bilanzierung unproblematisch. Die dem Umweltschutz dienende Anlage ist zu aktivieren.
Eine klare Regel besteht nach den IFRS auch für die mit der Anschaffung/Herstellung einer Sachanlage verbundene Auflage eines umweltgerechten Rückbaus am Ende der Nutzungsdauer. Die Rückstellung ist anschaffungs- bzw. herstellungskostenerhöhend einzubuchen („per Sachanlage an Rückstellung”).
Unklar ist hingegen die Behandlung von Umweltauflagen, die mit der Anschaffung immaterieller Vermögenswerte verbunden sind und beim Bilanzi...