Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zivilrecht; | time-sharing-Vertrag mit Überrumpelungseffekt
Wird der Kunde eines time-sharing-Vertrages durch die mehrfache Betonung, er erwerbe ein Dauerwohnrecht nach § 31 WEG, angesichts des Fehlens jeglicher dinglichen Absicherung in grober Weise irregeführt, so verstößt die Regelung über die Nichteintragung in das Grundbuch gegen das Verbot überraschender Klauseln (§ 3 AGBG). Dies hat jedoch nur die Nichtigkeit der Regelung über die grundbuchrechtliche Behandlung des Geschäfts, nicht dagegen die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die Verkäuferin ist vielmehr nach dem Gesetz verpflichtet, den Käufern das verkaufte Recht zu verschaffen, d. h. für die Eintragung des Rechtsübergangs in das Grundbuch Sorge zu tragen. Diese Verpflichtung kann die Verkäuferin dadurch erfüllen, daß sie den Käufer mit dem erworbenen Anteil in das Grundbuch eintragen...