Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neues zum gewerblichen Grundstückshandel
Die Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung ist ein in immer neuen Facetten fortgeschriebenes Thema. Die Phantasie der Beteiligten erscheint unerschöpflich. Der BFH hat dazu mit vier kürzlich veröffentlichten Entscheidungen seine Rechtsprechung verfeinert.
Zunächst einmal hat der , StuB 2003 S. 179; Vorinstanz: ) erfreulicherweise klargestellt, dass Immobilienobjekte i. d. R. nicht in einen gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehen sind, wenn sie zu eigenen Wohnzwecken erworben werden.
Nach Ansicht des , StuB 2003 S. 228; Vorinstanz: , EFG 2000 S. 503) kann ein gewerblicher Grundstückshandel allerdings auch schon bei An- und Verkauf von nur zwei Grundstücken vorliegen, wenn sie der Erwerber mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworben hat (Anschluss an Beschluss des GrS des , BStBl 2002 II S. 291 = StuB 2002 S. 298; vgl. dazu Engelsing, StuB 2002 S. 494). Eine unbedingte Veräußerungsabsicht sei, so der BFH, regelmäßig anzunehmen, wenn der Erwerber die Grundstücke seiner Pl...