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Zur Steuersystematik der Missbrauchsklauseln nach § 6 Abs. 5 Sätze 5 und 6 EStG
Sind bei der erfolgsneutralen Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG Sonderklauseln für Personengesellschaften mit Kapitalgesellschaftsbeteiligung erforderlich?
Welche Folgen hat das Zulassen der Verlagerung von stillen Reserven außerhalb der Behaltefrist?
Welche Rolle spielt das Subjektsteuerprinzip?
I. Einleitung
Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG sind Übertragungen von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmern und Mitunternehmerschaft weitgehend erfolgsneutral durchzuführen. Der Gesetzgeber sieht jedoch in § 6 Abs. 5 Sätze 5 und 6 EStG besondere Missbrauchsklauseln vor, falls an der Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Dies wird mit Missbrauchsmöglichkeiten durch das neue KSt-System begründet. Steuersystematisch ist diese Ansicht nicht zutreffend. Im geltenden Recht werden deshalb Personengesellschaften mit Beteiligung von Kapitalgesellschaften bei Übertragungen nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG steuerlich benachteiligt.
II. Übertragungen von Einzelwirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG
Übertragungen von Wirtschaftsgütern zwischen dem Einzelbetriebsvermögen oder einem Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers und dem Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft sowie umgekehrt sind zwingend unter Buchwertfortfüh...