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Konkretisierung zum sog. Einbringungsurteil
Mit einem aktuell veröffentlichten Urteil vom - VIII R 58/98 (StuB 2002 S. 295) hat der BFH die Reichweite des sog. „Einbringungsurteils” (, BStBl II S. 748) konkretisiert.
Bringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft einzelne Wirtschaftsgüter seines Betriebsvermögens gegen ein ausgewogenes (d. h. dem Fremdvergleich standhaltendes) Mischentgelt (Gewährung von Gesellschaftsrechten und sonstige Ausgleichsleistungen) in eine Personengesellschaft ein, so ist nach dem BFH-Urteil aus Dezember 2001 die Fortführung der Buchwerte der eingebrachten Wirtschaftsgüter bei der aufnehmenden Personengesellschaft nach den Grundsätzen des sog. „Einbringungsurteils” nur insoweit möglich, als die Übertragung gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt. Die „gemischte” Einbringung ist nach dem neuen Urteil entsprechend dem Verhältnis der jeweiligen Teilleistungen (Wert der erlangten Gesellschaftsrechte und Wert der sonstigen Gegenleistungen) zum Teilwert der eingebrachten Wirtschaftsgüter in einen erfolgsneutral gestaltbaren und einen für den einbringenden Gesellschafter zwingend erfolgswirksamen Teil aufzuspalten. Die im Zuge der Einbringung einze...