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Alterseinkünftegesetz
Das BMF hat mit umgangreichen Schreiben vom - IV C 3 - S 2255 - 51/05/IV C 4 - S 2221 - 37/05/IV C 5 - S 2345 - 9/05 zu Regelungen zum Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1, zur Besteuerung von Versorgungsbezügen nach § 19 Abs. 2 und von Einkünften nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG i. d. F. des Alterseinkünftegesetzes vom (BGBl I S. 1427; BStBl I S. 554) ab dem Stellung genommen.