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StuB Nr. 5 vom Seite 230

Vordruck Einnahmen-Überschussrechnung

Nach §§ 60 Abs. 4, 84 Abs. 3c EStDV i. d. F. der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der EStDV vom (BGBl I S. 3884) haben Stpfl., die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen. Mit hat das BMF den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Einnahmen-Überschussrechnung – Anlage EÜR” bekannt gegeben. Er wird in einer „Anleitung” erläutert. Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17 500 €, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen die Ermittlung des Gewinns gleichwohl den gesetzlichen Vorschriften des § 4 Abs. 3 EStG entsprechen muss.

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