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StuB Nr. 5 vom Seite 226

IFRIC 1: Besondere Vorschriften zur Rückstellungsbilanzierung

– Prof. Dr. Henning Zülch, und Dipl.-Kfm. Jesco Willms, beide Clausthal-Zellerfeld –

I. Einleitung

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) ist ein Komitee des IASB, das den IASB bei seiner Arbeit unterstützt, die Rechnungslegungsstandards zum Nutzen von Abschlussadressaten, Abschlusserstellern und Abschlussprüfern zu etablieren und laufend an die Erfordernisse des Wirtschaftslebens anzupassen. Das IFRIC wurde im März 2002 von den Treuhändern der International Accounting Standards Committee Foundation eingerichtet, um die Vorgängerorganisation, das Standing Interpretations Committee (SIC), abzulösen. Die Rolle des IFRIC besteht darin, rechtzeitig Leitlinien für neue rechnungslegungsspezifische Fragestellungen zu erarbeiten, die in den einzelnen Rechnungslegungsstandards nicht expliziert werden, oder für solche Fragen, bei welchen sich unbefriedigende oder gegensätzliche Interpretationen entwickelt haben oder sich möglicherweise entwickeln werden. Eine einheitliche Anwendung der IFRS soll somit im Sinne des Grundsatzes der Vergleichbarkeit (comparability, F. 39-.42) von Abschlussinformationen sichergestellt werden.

IFRIC-Interpretationen werden möglichst zeitnah herausgegeben und beziehen sich nur auf Bilanzierungsfragen von allgemeinem ...

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