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StuB Nr. 5 vom Seite 199

Überblick über die LSt-Änderungsrichtlinien 2005

von Dipl.-Finw. (FH) Christian Merker, Berlin
Die Kernfragen:
  • Welche Neuregelungen gelten bei den Aufwendungen bei doppelter Haushaltsführung?

  • Wie werden Aus- und Fortbildungskosten behandelt?

  • Was gilt hinsichtlich der Aufwendungen für die Geburtstagsfeier des Arbeitnehmers?

I. Vorbemerkungen

Die Bundesregierung hat am die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der LStR 2004 (LStÄR 2005) beschlossen, welcher der Bundesrat in seiner Sitzung am zugestimmt hat. Damit sollen die LStR an die Entwicklung des ESt-Rechts wegen der Rechtsänderungen aus den seit 2003 ergangenen Gesetzen, den zwischenzeitlichen Verwaltungsentscheidungen und zur Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung angepasst werden.

Die LStR 2005 sind grundsätzlich beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden, und für sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem zufließen, anzuwenden. Sie gelten auch für frühere Zeiträume, soweit sie geänderte Vorschriften des EStG betreffen, die vor dem anzuwenden sind, oder aber soweit sie lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen. Im Folgenden soll auf die wesentlichen Regelungsinhalte der Richtlinien eingegangen werden.

II. Regelungen im Einzelnen

1. Berücksichtigung von Rechtsänderungen

Eine Anpassung der LStR war in...

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