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Der Problembereich der Gesellschafter-Geschäftsführervergütung
I. Einleitung
Immer wieder ist die Geschäftsführervergütung bei Kapitalgesellschaften – insbesondere bei einer GmbH – Besprechungsgegenstand im Rahmen von Betriebsprüfungen. Nicht selten wird die Vergütung zu hoch angesetzt, so dass es zu einer vGA i. S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG kommt, wenn der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter ist, da ihm ein Vermögensvorteil zugewendet wird, der bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt worden wäre.
II. BMF-Schreiben
In die Gespräche dürfte zukünftig noch mehr Dynamik gelangen. Ursächlich hierfür ist das Prüfungsschema für Betriebsprüfungen, welches das entwickelt hat (vgl. BStBl I S. 972 ff. = StuB 2002 S. 1072):
Demnach ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob jede einzelne Position eines Gesellschafter-Geschäftsführergehalts angemessen ist; wurde z. B. eine Überstundenvergütung vereinbart, dann bedingt dies eine vGA (vgl. BStBl II S. 577). Gleiches gilt, wenn bei Pensionszusagen die Grundsätze der Wartezeit verletzt werden (vgl. BStBl I S. 512 = StuB 1999 S. 660).
In einem zweiten Schritt sind die verbleibenden Vergütungsansprüche danach...BStBl I S. 219