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Erfassung von Aktienoptionen als Aufwand
Der DSR hat sich in seiner 62. Sitzung abschließend mit der Stellungnahme zum ED 2 „Share-based Payment” des IASB beschäftigt. Er unterstützt die Grundrichtung des ED 2, empfangene Mitarbeiterleistungen, die durch Aktienoptionen vergütet werden, als Aufwand zu erfassen. Die Bewertung sollte dabei zum „fair value” zum Zeitpunkt der Gewährung (grant date) erfolgen. Zu Einzelfragen hat der DSR Ergänzungen und Klarstellungen zum ED 2 vorgeschlagen. Der DSR folgt damit seiner Linie, die er schon bei der Veröffentlichung seines Standardentwurfs E-DRS 11 „Bilanzierung von Aktienoptionen und ähnlichen Entgeltformen” im Jahr 2001 vertreten hat (vgl. dazu StuB 2002 S. 1002, StuB 2001 S. 1116).