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Bemessung der AfA nach Umwandlung
– Anmerkungen zum –
Mit dem Besprechungsurteil hat erstmals ein FG eine praktisch bedeutsame Bilanzierungsfrage im Zusammenhang mit der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nach dem UmwStG 1995 entschieden.
Bei Gebäuden und beweglichen Wirtschaftsgütern ist die AfA gem. § 4 Abs. 3 UmwStG nach dem Buchwert zzgl. Aufstockungsbetrag zu bemessen.
Umstritten ist, ob eine Verlängerung der Abschreibungsdauer eintritt.
I. Sachverhalt
Mit dem liegt – soweit ersichtlich – die erste finanzgerichtliche Entscheidung zu einer praktisch bedeutsamen Bilanzierungsfrage im Zusammenhang mit einer Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nach dem UmwStG 1995 vor. Der Entscheidung lag das sog. Umwandlungsmodell im Anschluss an den Erwerb von GmbH-Anteilen zugrunde, das dem Zweck diente, die Anschaffungskosten der GmbH-Anteile in Abschreibungspotenzial zu transferieren. Die erworbene GmbH wurde dabei nach den Vorschriften der §§ 3–10 bzw. § 14 UmwStG in eine Personengesellschaft umgewandelt bzw. formgewechselt, wobei gem. § 4 Abs. 4 UmwStG ein das bilanzielle Eigenkapital der GmbH übersteigender Kaufpreis regelmäßig zu einem Übernahmeverlust führte. Nach der im Streitjahr 1995 gelt...