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Verlustübernahme: Nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung?
– Eine alte Diskussion lebt wieder auf –
Aufgrund des StEntlG wird es zwischen der Finanzverwaltung und der Unternehmerschaft kontroverse Diskussionen über die Behandlung der Verlustübernahmen bei Beteiligungen ohne Organschaft geben.
Dabei wird die Teilwertabschreibung bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung eine ausschlaggebende Rolle spielen.
Durch die Verlustübernahme tritt eine Erhöhung des Werts der Beteiligung nicht ein, sondern es wird nur der Zustand aus der Phase vor der Entstehung des Verlustes wieder hergestellt.
I. Das Problem
In den Fällen der „verunglückten Organschaft” stellt die vertragliche Übernahme von Verlusten der Tochtergesellschaft betriebliche Aufwendungen des beherrschenden Unternehmens dar. Die gleiche Beurteilung liegt bei der Übernahme von Verlusten der ausländischen Tochtergesellschaften inländischer Muttergesellschaften vor. Nach der BFH-Rechtsprechung ist die Zahlung der Muttergesellschaft zum Ausgleich von Verlusten der Tochtergesellschaft steuerlich als nachträgliche Anschaffungskosten für die Beteiligung anzusehen. Der BFH lässt eine anschließende Teilwertabschreibung zu, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Infolge der Rechtslage nach dem StEntlG 1999/2000/2002...