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Anschaffungsnaher Aufwand – Überschreiten der 15 %-Grenze
(OFD Münster, Info Nr. 4/2005 vom 21. 1. 2005)
Nach der aktuellen Änderung des Anwendungserlasses zur AO (AEAO) durch die Rz. 14c des stellt auch das Überschreiten der 15 %-Grenze i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ein rückwirkendes Ereignis dar. Somit ist es nicht mehr zwingend notwendig, die betreffenden Veranlagungen nach § 165 AO vorläufig durchzuführen. Sofern auf eine vorläufige Festsetzung verzichtet wird, ist allerdings eine andere Form der Überwachung des Überschreitens der 15 %-Grenze erforderlich.