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Unternehmensintegrität und Anfechtungsrecht – Gesetzentwurf
Nach dem Transparenz- und Publizitätsgesetz aus der letzten Wahlperiode und der Einsetzung der Cromme-Kommission folgt nun ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission Corporate Governance (zum Aktionsplan der EU-Kommission vgl. StuB 2003 S. 621 f.): In dem von der Bundesregierung jetzt vorgelegten Gesetzentwurf zum UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts) geht es um die Haftung der Organe (Vorstand, Aufsichtsrat) und die Anfechtungsklage in der Hauptversammlung (HV). Mit ersterem wird zugleich ein bedeutender Punkt des 10-Punkte-Programms der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes umgesetzt (vgl. hierzu StuB 2003 S. 284 ff.; zum Corporate Governance Kodex vgl. ausführlich und praxisnah aus der Sicht der Unternehmer und Berater Hucke/Ammann, Der Deutsche Corporate Governance Kodex, Herne/Berlin 2003).
I. Innenhaftung der Organe
In diesem Entwurf geht es um Erleichterungen bei der Klagedurchsetzung durch eine Aktionärs-Minderheit. Um dabei missbräuchliche Rechtsausnutzung zu vermeiden, wird ein gerichtliches Vorverfahren (Zulassung) eingeführt und ein Haftungsfreiraum im Bereich qualifiziert...