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Haushaltsbegleitgesetz 2004: Neuerungen für die Lohnabrechnungen 2004
Welche Änderungen ergeben sich beim ESt-Tarif?
Welche Folgen sind mit der Absenkung der Abfindungsfreibeträge verbunden?
Was gilt hinsichtlich der Job-Ticketregelung?
I. Das Gesetzgebungsverfahren
Der Bundestag hatte am aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 angenommen; der Bundesrat hatte diesem am nicht zugestimmt. Im langwierigen Vermittlungsverfahren konnte eine Einigung erzielt werden. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats das Haushaltsbegleitgesetz 2004 unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Vermittlungsausschusses beschlossen.
Praxishinweise: Durch das Ergebnis des Vermittlungsausschusses hat das Haushaltsbegleitgesetz 2004 erhebliche Veränderungen erfahren. Zwar wird ertragsteuerrechtlich die Steuersatzsenkung insoweit vorgezogen, als nicht die zunächst für 2004 geplanten Steuersätze von 17 v. H. im Eingangs- und 47 v. H. im Spitzensteuersatzbereich gelten. Diese Steuersätze werden vielmehr auf 16 bzw. 45 v. H. im VZ 2004 und auf 15 bzw. 42 v. H. im VZ 2005 abgesenkt.
Nachfolgend wird unter Berücksichtigung des