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Ertragsteuerliche Behandlung inländischer Investmentfonds als Folge der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung
Die steuerpflichtigen Erträge des thesaurierenden Fonds sind aus der Steuerbescheinigung der Kapitalanlagegesellschaft zu entnehmen und in der Steuerbilanz innerhalb eines Ausgleichspostens zu erfassen, um eine evtl. zukünftige Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Die Führung einer Nebenbuchhaltung (= durchschnittliche AK Fondsanteile) ist erforderlich, um die Aktiengewinne von Kauf und Verkauf gegenüberzustellen.
Bei Veräußerung der Fondsanteile sind steuerfreie bzw. negative Aktiengewinne zu ermitteln und außerhalb der Steuerbilanz zu erfassen. Der eventuell entstehende restliche Veräußerungsgewinn ist durch die entsprechende Auflösung des Ausgleichspostens in der Steuerbilanz zu korrigieren, wenn steuerpflichtige Einnahmen in der Vergangenheit bereits erfasst wurden.
I. Problemstellung
Die gegenwärtige Situation der Altersversorgung veranlasst Unternehmen zur Einrichtung einer arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Zusatz-Altersversorgung. Auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung werden dabei schriftliche Entgeltumwandlungsvereinbarungen mit Fondsrückdeckung mit den Mitarbeitern geschlossen. Die Unternehmen erwerben im eigenen Namen für ihre Mitarbeiter verschiedene ...