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Änderungen durch diverse Gesetze
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Die wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (UntStFG, BGBl 2001 I S. 3858), das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2001, BGBl 2001 I S. 3794), das Gesetz zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der USt und zur Änderung anderer Steuergesetze (StVBG, BGBl 2001 I S. 3922) und durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 (BGBl 2001 I S. 3926) sind nachfolgend dargestellt:
1. UntStFG vom
Mit diesem Gesetz wird die mit dem StSenkG vom (BStBl I S. 1428) eingeleitete Reform der Unternehmensbesteuerung in den Bereichen
steuerliche Behandlung von Umstrukturierungen,
Besteuerung von verbundenen Unternehmen und
Besteuerung von AuslandsbeziehungenS. 194
fortgeführt und weiterentwickelt. Außerdem enthält das Gesetz klarstellende Korrekturen vor allem zu den Anwendungsregelungen beim Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren.
1.1 Einkommensteuer
§ 6 Abs. 3 EStG: Klarstellung, dass der unentgeltliche Eintritt eines Angehörigen in ein bestehendes Einzelunternehmen sowie die unentgeltliche Übertragung des Teils eines Mitunternehmeranteils nicht zu einer Gewinnrealisierung führt. Es ist in diesen Fällen unschädlich, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen nicht mitübertragen werden. Dies setzt allerdings voraus, dass der hinzutretende/üb...