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Anpassung von DM-Beträgen an den Euro in BMF-Schreiben – Bewertung mehrjähriger Baumschulkulturen
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Gem. Art. 4 §§ 1, 2 des Euro-Einführungsgesetzes vom (BStBl I S. 860) kann der handelsrechtliche Jahresabschluss erstmals für das nach dem endende Geschäftsjahr wahlweise in DM oder Euro aufgestellt werden, letztmals für das im Jahr 2001 endende Geschäftsjahr. Für Geschäftsjahre, die nach dem enden, ist der Jahresabschluss in Euro aufzustellen. Die handelsrechtlichen Regelungen gelten auch für die Steuerbilanz, die GuV und beizufügende Anhänge, Lageberichte und Prüfungsberichte (Tz. 2.2 des BStBl I S. 1625 = StuB 1999 S. 42). Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Anpassung von DM-Beträgen an den Euro in der Vereinfachungsregelung zur Bewertung mehrjähriger Baumschulkulturen nach dem (BStBl I S. 369) wie folgt vorzunehmen: Die in Tz. 1.1 und 1.2 genannten DM-Beträge sind aus Vereinfachungsgründen im Verhältnis 2: 1 in Euro umzurechnen.