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StuB Nr. 4 vom Seite 174

Anwendbarkeit und Rechtsfolgen des Fremdvergleichs in der Rechtsprechung des BFH

– Zugleich Anmerkungen zum StuB 2001 S. 872 –

von Richter am FG Dipl.-Finw. Bernd Rätke, Cottbus
Die Kernfragen:
  • Inwieweit bestehen generelle Bedenken gegen die Durchführung des Fremdvergleichs bei getrennt lebenden Ehegatten?

  • In welchen Bereichen ist der Fremdvergleich durchzuführen?

  • Welche Rechtsfolgen ergeben sich, wenn eine Vereinbarung dem Fremdvergleich nicht standhält, weil Leistung und Gegenleistung nicht ausgeglichen sind?

I. Das

1. Sachverhalt

In dem vom BFH entschiedenen Sachverhalt erwarb der Kläger im März 1994 von seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau einen hälftigen Grundstücksanteil zum Preis von 148 000 DM. Der Erwerb dieses Grundstücksanteils erfolgte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung, die die Noch-Eheleute im Hinblick auf die bevorstehende Scheidung vornahmen. Im Mai 1995 verkaufte der Kläger das gesamte Grundstück für 540 000 DM, erzielte also bezüglich der streitigen Grundstückshälfte einen Veräußerungserlös von 270 000 DM.

Das FA ermittelte nach Abzug der anteiligen Veräußerungskosten von 9 376 DM einen Spekulationsgewinn von 112 624 DM. Der Kläger hingegen machte geltend, dass der Kaufpreis bewusst zu niedrig angesetzt worden sei, da er u. a. seine Noch-Ehefrau von zahlreichen Schulden freigestellt habe, die zusätzlich ...

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