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StuB Nr. 3 vom Seite 109

Behandlung von Zinsen im deutschen und europäischen Steuerrecht

– Ein aktueller Überblick für den Praktiker –

Doreen Seiler, Nürnberg und WP/StB Dr. Jörg-Andreas Lohr, Düsseldorf
Die Kernfragen:
  • Was gilt nach der EU-Zinsrichtlinie zum EU-weiten Versand von Kontrollmitteilungen?

  • Wie sind Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten zu behandeln?

  • Welche Neuregelungen ergeben sich mit dem Richtlinien-Umsetzungsgesetz?

I. Vorbemerkungen

Das deutsche ESt-Recht unterscheidet im Bereich der Kapitaleinkünfte laufende Erträge aus der Fruchtziehung der Kapitalanlagen (§ 20 EStG, Anlage KAP zur ESt-Erklärung), z. B. Zinsen (aus Bausparguthaben, festverzinslichen Wertpapieren), Dividenden, Ausschüttungen bzw. thesaurierte Erträge aus Investmentanteilen und Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften (§§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2–4 EStG, Anlage SO zur Steuererklärung) usw.; diese Typen steuerlich relevanter Erträge werden getrennt nach ihrer Herkunft (In- und Ausland) erfasst und gewürdigt. Im reinen Kontext des internationalen Steuerrechts stellt sich die Klassifizierung wie folgt dar: Zinseinkünfte werden neben Einkünften aus unbeweglichem Vermögen, Unternehmensgewinnen, Dividenden, Lizenzgebühren, Gewinnen aus der Veräußerung von Vermögen, Einkünften aus unselbständiger Arbeit und weiteren Einkunftsarten katalogisiert. DerS. 110vorliegende ...

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