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Die Gratisaktien der Deutschen Telekom AG – ein Steuergeschenk?
– Zugl. Anm. zum –
Das FG Düsseldorf sieht in der Zuteilung der Gratisaktien eine nachträgliche Minderung der Anschaffungskosten der zunächst gezeichneten T-Aktien gem. § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB.
Demgegenüber sah das FA im Bezug der Gratisaktien einen Kapitalertrag i. S. des § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG.
Dem Urteil des FG Düsseldorf ist zuzustimmen. Es liegt auch auf der Linie der BFH-Rechtsprechung.
I. Vorbemerkungen
Seitdem anlässlich des ersten Börsengangs der Deutschen Telekom AG (DTAG) Privatanleger die Möglichkeit zur Teilnahme an einem sog. Treueaktienprogramm erhielten, entzündete sich eine Kontroverse darüber, ob diese Gratisaktien von der ESt erfasst werden oder nicht. Mit dem FG Düsseldorf hat nunmehr erstmals ein Gericht die Besteuerung der inzwischen zugeteilten Gratisaktien abgelehnt und damit der anders lautenden Auffassung der Finanzverwaltung eine Absage erteilt. Die hierbei tragenden Argumente sollen nachfolgend kurz erläutert werden. Vorangestellt seien hierfür zunächst aber einige Anmerkungen zur Intention und zum wirtschaftlichen Ergebnis dieses Aktionärsprogramms.
II. Zielvorgaben und Teilnahmevoraussetzungen des Treueaktienprogramms
Anlässlich der mittlerweile drei abgeschlossenen Börsengänge der DTAG wurde den privaten ...