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D & O-Versicherungen weiterhin lohnsteuerfrei
Die 9 Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft sind an das BMF herangetreten, um die Frage der lohnsteuerlichen Behandlung der Beiträge zu sog. D & O-Versicherungen (Directors’ and Officers’ Liability Insurances) zu klären. Unter einer D & O-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer zu verstehen, also eine ordentliche Manager-Haftpflichtversicherung. Zur Absicherung von Risiken, die sich aus der Verletzung gesetzlich vorgeschriebener Sorgfaltspflichten wie z. B. durch das KonTraG ergeben – insbesonderer börsennotierter Unternehmen – bieten Versicherungen solche Produkte an. Die D & O-Versicherung hat inzwischen die Manager-Rechtsschutzversicherung fast völlig verdrängt, da diese Versicherung nicht nur bei der Abwehr von Ansprüchen zahlt, sondern auch, wenn es zum Haftungsfall kommt. Versichert sind die Fälle, in denen versicherte Personen aufgrund einer Pflichtverletzung bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit von der eigenen Gesellschaft (Innenhaftung) oder einem Dritten (Außenhaftung) wegen eines Vermögensschadens in Anspruch genommen werden. I. d. R. wird die Gesellschaft Versicherungsnehmer der D & O-Versicherung. Der ...