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Entwurf eines Deutschen Corporate Governance Kodex
Die vom BMJ am eingesetzte Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat in ihrer Plenarsitzung vom den Entwurf eines Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Der Text des Kodex-Entwurfs lautet:
I. Präambel
Der vorliegende Deutsche Corporate Governance Kodex (der „Kodex”) stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und beinhaltet international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften fördern. Der Kodex verdeutlicht die Rechte der Aktionäre, die der Gesellschaft das erforderliche Eigenkapital zur Verfügung stellen und das unternehmerische Risiko tragen.
Deutschen Aktiengesellschaften ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben:
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Unternehmensleitung. Der ...